Steuerliche Straflose Selbstanzeige

Seit der Einführung der Straflosen Selbstanzeige im Jahre 2010 ist dies ein beliebtes Mittel um nicht-versteuerte Vermögenswerte offen zu legen. Diese Entwicklung wird durch die Einführung des internationalen ‘Automatischen Informationsaustausch’ (AIA) von Bankkonten seit 2017 verstärkt. Im Zuge dessen entstanden zudem innenpolitische Vorstösse, diesen Bank-Informationsaustausch auch innerhalb der Schweiz einzuführen.

Alle diese Entwicklungen wiederspiegeln auch einen gesellschaftlichen Wandel, bei welchem vermehrt Steuergerechtigkeit hergestellt werden soll. Nun aber stellt sich für jeden einzelnen betroffenen Steuerpflichtigen die Frage, was genau erfüllt werden muss um bei einer Selbstanzeige straffrei zu bleiben? Wie genau ist vorzugehen? Welche Dokumente benötige ich dazu? Folgende Kriterien müssen dabei kumulativ erfüllt sein:

  1. Die Selbstanzeige erfolgt Erstmalig und aus eigenem Antrieb
  2. Die Steuerhinterziehung war der Steuer-Behörde bisher nicht bekannt
  3. Vollständige Offenlegung aller Einkommens- und Vermögenwerte
  4. Aktives Mitwirken innerhalb des gesamten Aufarbeitungsprozesses, sowie fristgerechtes bezahlen der Nachsteuern

 
AIA & Straflose Selbstanzeige: Wie viel Zeit besteht?

Besonderes Augenmerk verdient aktuell der AIA, welcher seit Januar 2017 in Kraft ist. Dieser AIA betrifft besonders all jene Schweizer Steuerpflichtigen, welche in einem ausländischen Staat ein Bankkonto führen. Aktuell gehören dazu die 28 EU-Staaten sowie 9 weitere Staaten. Ab dem Jahre 2019 wird der AIA erweitert auf insgesamt ca. 80 Staaten und weitere Staaten werden folgen. Erste Datenübermittlungen zwischen den internationalen Steuerbehörden über ausländische Bankkonten sind per September 2018 zu erwarten. Dementsprechend gilt es zu klären, bis wann eine Straflose Selbstanzeige noch möglich ist, ohne dass die Steuerverwaltung vorher Kenntnis hat. Während die Eidgenössische Steuerverwaltung den 30. September 2018 vorgibt, haben viele Kantone davon abweichende Regelungen festgelegt.

Fazit
Die früher als Kavaliersdelikt eingestufte Steuerhinterziehung wird vermehrt schärferen Regeln unterworfen. Daher ist die Wahrscheinlichkeit des Entdeckens solcher unversteuerter Einkommens- und Vermögenwerte immer höher. Falls Sie bisher nicht-deklarierte ausländische Bankkonten oder auch sonstige Vermögenwerte (z. B. Liegenschaften, Lebensversicherungen, etc.) besitzen, empfiehlt es sich, ihre Situation möglichst bald entsprechend abzuklären. Davon betroffen sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen sowie Erben oder Erbgemeinschaften.

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