Mehrwertsteuer bei Internationalen Onlineportalen (Elektronische Dienstleistung)

(08. Juli 2021)

Internationale online-basierte Geschäftsmodelle sind nicht erst seit der herrschenden Pandemie im Vormarsch, aber deren Wachstum wurde dadurch zusätzlich verstärkt. Unternehmen mit online-basierten Umsätzen stellen die Steuerbehörden und somit auch Steuerberater vor neue Herausforderungen. Denn einerseits befinden sich die rechtlichen Grundlagen in einem steten Wandel und zudem fehlen internationale Erfahrungswerte. Vorliegender Artikel behandelt im Speziellen die Ausgangslage, in welcher eine Schweiz-basierte Onlineplattform international Dienstleistungen anbietet. Im Speziellen geht es um die Frage ob eine sogenannte Elektronische Dienstleistung (ED) vorliegt und was deren Auswirkungen sind.

 

Definition ED
Was ist überhaupt eine ED? Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Sie wird über das Internet oder ein anderes elektronisches Netz erbracht
  2. Sie wird automatisiert erbracht und die menschliche Beteiligung seitens des Leistungserbringers ist minimal
  3. Das Erbringen der Dienstleistungen ist ohne Informationstechnologie nicht möglich

Während die obigen Punkte 1 und 3 meist eindeutig sind, kann der Punkt 2 zu Unsicherheiten Anlass geben.

 

Beispiele einer ED
Zur Konkretisierung sind hier einige Beispiele einer ED aufgeführt:

  1. Das Bereitstellen von Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen und Ausrüstungen
  2. Das elektronische Bereitstellen von Software und deren Aktualisierung
  3. Das elektronische Bereitstellen von Bildern, Texten, Musik, Filmen und Spielen und Informationen sowie das Bereitstellen von Datenbanken

 

Exkurs: Online-Beratungen / -Seminare
Viele Beratungs- und Bildungsleistungen werden vermehrt online angeboten. Dabei ist es oft so, dass die Teilnehmer Fragen stellen können und daher eine gewisse Interaktion gegeben ist. Bei einem solchen Geschäftsmodell ist der Punkt 2 oben nicht erfüllt und daher handelt es sich nicht um eine ED.

 

Auswirkungen ED
Bei Nicht-Vorhandensein einer ED ist der MWST-Ansatzpunkt immer dort, wo der Anbieter sitzt, resp. wo er eine Infrastruktur betreibt. Im Falle eines interaktiven Online-Seminars ist dieser Ansatzpunkt daher in der Schweiz, und zwar völlig unabhängig, wo im Ausland der Kunde sitzt.

Anders ist es bei Vorhandensein einer ED. In diesem Fall muss der Schweizer Anbieter für jedes EU-Land eine MWST-Registration prüfen, in welchem er Kunden bedient. Dies ist ein nicht zu unterschätzender administrativer Mehraufwand.

 

Fazit / Empfehlungen
Erfahrungen zeigen, dass viele Neugründung perfekt gestaltete Webseite haben, dabei aber die MWST oft vernachlässigt wird. Rückwirkende Aufarbeitungen, Korrekturen oder gar Nachzahlung können schmerzhaft sein. Wir empfehlen daher diesem Bereich bei der Gründung, resp. der Webportalerstellung grosses Gewicht beizumessen.

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