Passende Lösungen für

Internationale Kunden

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Beabsichtigen Sie, aus dem Ausland heraus eine geschäftliche Tätigkeit in der Schweiz aufzubauen?
Sind Sie vor kurzem in die Schweiz gezogen oder planen dies zu tun?

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung
Domizil-Gesellschaft oder Zweigniederlassung
Verwaltungsratsmandat
Schweizer Steuervertretung (z. B. MwSt)
Bankkonto-Eröffnung
Versicherungen
Postbearbeitung- und Weiterleitung
Telefon-Nummer-Administration

Gründung Schweizer Unternehmen

Beabsichtigen Sie vom Ausland heraus ein Schweizer Unternehmen zu gründen? Währenddem viele Dienstleistungen analog sind wie bei einer rein Schweizerischen Gründung, sind folgende Punkte speziell zu beachten.

Domizil

Meist benötigen internationale Unternehmen ein Domizil und die TREUFiN Reuter AG kann Ihnen diverse interessante Standorte anbieten.

(Sozial-) Versicherungen

Sollten Sie Mitarbeiter beschäftigen, können wir für Sie sämtliche Sozialversicherungen einrichten.

Schweizer Repräsentant

Jedes Schweizer Unternehmen benötigt mindestens ein Repräsentant (u. a. Verwaltungsrat oder Geschäftsführer) für das Schweizer Handelsregister. Wir übernehmen diesen Service gerne für Sie.

Internationale Steuerplanung

Internationale Strukturen zeichnen sich meist durch komplexe Steuerfragen aus. Dazu sind unter anderem Doppelbesteuerungsabkommen zu evaluieren. Aber auch in Bezug auf andere Steuerarten sind meist vertiefte Abklärungen nötig.

Eröffnung Bankkonto

Über ein sehr gutes Netzwerk können wir für Sie die passende Bankbeziehung aufsetzen.

Arbeits- und Aufenthalts-bewilligungen

Oftmals bei einer Gründung stellen sich auch diverse Fragen bezüglichAufenthaltsmöglichkeiten und -Rechte.

Fiskalvertretung

Für die Registrierung als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen in der Schweiz benötigt der ausländische Unternehmer einen Fiskalvertreter. Die TREUFiN Reuter AG kann gerne die Fiskalvertretung gegenüber der Eidgenössischen Steuerverwaltung übernehmen.

Mehrwertsteuer-Rückforderung

Leistungsempfänger mit Wohn-, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, die in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten haben, können sich die bezahlte Mehrwertsteuer auf diesen Leistungen vergüten lassen.

Exklusive Zusammenarbeit mit der Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
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