Corona-Krise: Massnahmen für Klein- und Mittel-Unternehmen (KMU)

Schon längst hat die Corona-Krise unser Alltageleben mit voller Wucht erfasst. In Bezug auf die Wirtschaft hat der Bundesrat ebenfalls diverse Sofortmassnahmen eingeleitet. Es stellt sich somit die Frage, was für Möglichkeiten und Handlungsfelder jedes einzelne Unternehmen hat.

Öffentliche Angebote
Kurzarbeits-Entschädigung (KAE): dies ist die geeignete Lösung bei scharfen, aber relativ kurzen Einbrüchen aufgrund eines Schocks von aussen. Bei vorübergehendem Arbeitsausfall zahlt die KAE 80% des Lohnausfalls. Der Bundesrat hat dazu bereits zwei Ausdehnungen beschlossen. Zum einen wird die Karenzfrist von zwei bis drei Tagen auf einen Tag reduziert und zudem wird die KAE auf nicht kündbare Temporär-Angestellte ausgedehnt.
Bürgschaften: bereits heute gibt es vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen, über welche Bankkredite ermöglicht werden. Dafür stehen schweizweit CHF 580 Mio. zur Verfügung.
Notfallfonds: dies ist der wohl ehrgeizigste Plan des Bundesrates. Mit einem speziellen Fonds sollen ‘Liquiditätsüberbrückung oder Finanzhilfen’ an Unternehmen fliessen. Im Gegensatz zur KAE und dem Bürgschaftsfonds muss dieser Notfallfonds zunächst noch ausgearbeitet werden.

Interne Massnahmen
Homeoffice und Videokonferenzen: viele Unternehmen bieten bereits heute Homeoffice-Lösungen an. Diese können vorübergehend ausgebaut, resp. neu eingeführt werden. Zusätzlich können internet-basierte Konferenzmöglichkeiten benutzt werden.
Allgemeine Liquiditätssituation: jedes KMU muss prüfen, ob und wie die Corona-Krise ihre Liquidität beeinflusst. Je nachdem müssen Möglichkeiten und Wege für zusätzliche Liquidität (z. B. Aufstockung bestehende Kredite, kurzfristige Einlagen, Verpfändungen, etc.) geprüft werden.
Debitoren: das eigene Debitorenwesen muss gestrafft werden. Denn mittels rechtzeitiger Rechnungsstellung, sowie rigorosem Mahnwesen kann die Liquidität verbessert werden.
Kreditoren: in den Medien wird gemunkelt, dass die öffentliche Hand zusätzliche Zahlungsaufschübe gewähren wird u. a. für AHV-Rechnungen, Mehrwertsteuern oder direkte Steuern. Zudem sollen rechtzeitig mit den privaten Gläubigern Abzahlungs-Vereinbarungen getroffen werden.
Überstunden, Ferienzeit: allenfalls ist der richtige Zeitpunkt gekommen, um Überstunden kompensieren zu lassen oder Ferienguthaben zu beziehen. (Teil-) Schliessung: eine solche Massnahme wäre die drastischste und bringt unweigerlich rechtliche (Vorab-) Abklärungen mit sich. Als Alternative dazu können vorübergehende Reduktionen gewisser Geschäftsbereiche dienen.

Fazit
Wohin die Corona-Reise genau gehen wird und wie stark sich diese auf unsere KMU’s auswirken wird, ist noch nicht abzusehen. Diese Auswirkungen können aber nur dann möglichst tief gehalten werden, wenn jede einzelne Privatperson und jedes einzelne Unternehmen seinen Beitrag aktiv dazu leistet.

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