Elektronische Signatur (E-Signing)

(20. Juli 2021)

Kaum ein Tag vergeht, in dem die Digitalisierung in der täglichen Wirtschaftspresse nicht thematisiert wird. Diese Entwicklung erreicht und verändert nahezu jede Branche und somit auch jedes Unternehmen. Die Dynamik wird durch die COVID-19 Pandemie weiter verstärkt und auch für die Zukunft ist dieser Trend nicht mehr aufzuhalten. Da sich die TREUFiN Reuter AG eine Vorreiterrolle zugeschrieben hat, handelt dieser Artikel von der Elektronischen Signatur.

Definition
Unter einer Elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. Somit können auf elektronischem Weg diverse Schriftstücke mit einer persönlichen Unterschrift versehen werden.

Anbieter
Genauso wie der Bedarf an Elektronischen Signaturen ein grosses Wachstum verzeichnet, steigt auch die Anzahl an Anbieter und Angeboten. Zu den meist genutzten Schweizer Anbieter gehören Adobe Sign, DocuSign und Ajila. Letzterer ist ein von Swisscom lancierter Service.

Anwendbarkeit
Eine Elektronische Signatur ist rechtlich verbindlich. Allgemein kann unterschieden werden zwischen einfachen, fortgeschrittenen sowie qualifizierten Signaturen.

Einfache Signatur: dabei wird ein Scan der Unterschrift in ein Schriftstück eingefügt. Da dies nicht verbindlich ist, kann dies nur eingeschränkt angewendet werden (z. B. für Begleitbriefe).

Fortgeschrittene Signatur: diese Form wird als rechtlich verbindlich betrachtet und oben genannte Plattformen bieten eben diese Signatur an. Dabei werden einerseits die EU-eIDAS-Verordnungen sowie weitere international anerkannte Standards befolgt. Nicht abschliessend kann der Anwendungsbereich definiert werden für Arbeitsverträge, Kauf- oder Darlehensverträge, Angebote, Rechnungen, etc.

Qualifizierte Signatur: innerhalb diverser Wirtschaftsbereiche (u. a. Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Ehe- und Erbrecht) werden erhöhte Anforderungen gestellt. Dazu gehören auch notarielle beglaubigte Verträge. Für diese Art der Verträge können Elektronische Signaturen nicht angewendet werden.

Vorteile
Die Vorteile von Elektronischen Signaturen sind vielfältig. Hier eine Auswahl:

  • Es kann jederzeit und überall rechtlich verbindlich unterschrieben werden, so z. B. auch über ein Handy ohne Internetzugang.
  • Es kann ein Vertrag innert wenigen Minuten unterschrieben werden (anstelle von Tagen).
  • Da diese Art der Signatur cloudbasiert ist, ist der Vertragsprozess jederzeit bekannt.
  • Die Elektronische Signatur bietet mehr Sicherheit als die herkömmliche Unterschrift.
  • Jede Vertragsvorlage kann beliebig wiederbenutzt werden.


Fazit / Empfehlung
Die TREUFiN Reuter AG hat sich zum Ziel gesetzt, in der Digitalisierung eine Vorreiterrolle einzunehmen. Damit soll für unsere Kunden ein klarer Mehrwert geschaffen werden. Die Möglichkeit der Elektronischen Signatur ist dabei lediglich ein Teilschritt.

Um unsere Website stetig zu verbessern und aus technischen Gründen setzen wir Cookies ein. Wenn sie diese Website weiterhin besuchen, erklären Sie sich damit einverstanden. Datenschutzerklärung & Impressum
Akzeptieren