Corona-Krise: Massnahmen für Klein- und Mittel-Unternehmen (KMU) / Teil 5
(Stand 11. April 2020)
Allgemeine Entwicklung
Erstmals seit Beginn der Corona-Krise hat der Bundesrat erste Lockerungen des Lockdowns in Aussicht gestellt. Diese Lockerungen sollen ab dem 26. April schrittweise eingeführt werden, allerdings werden noch viele weitere Wochen vergehen bis zu einer Art Normalität.
Betreibungsstopp
Aktuell gilt schweizweit ein umfassender Betreibungsstopp bis zum 19. April. Da dieser Tag in die Nähe rückt, stellt sich die Frage, was danach kommen wird. Gemäss aktuellem Stand dürfte dieser umfassende Betreibungsstopp zwar aufgehoben werden, allerdings sollen neue Regelungen in Kraft treten. Bei diesen neuen Regelungen soll zunächst geprüft werden, ob ein Unternehmen bereits vor der Krise überschuldet war. Falls dies bejaht wird, soll ein weiterer Betreibungsschutz entfallen. Anders sieht es aus für Unternehmen, welche direkt wegen der Krise in finanzielle Engpässe geraten sind. Für diese Unternehmen sind u. a. folgende Massnahmen denkbar:
- Zuwarten der Konkursanmeldung bei Überschuldung
- Ermöglichung einer vereinfachten Nachlassstundung (u. a. könnten während der Dauer der vereinfachten Nachlassstundung neue Gläubiger laufend bedient werden)
Je nach Ausgestaltung der neuen Regelung wird dies weitreichende Folgen haben. Denn falls ein finanziell gesunder Gläubiger seine Forderungen längerfristig nicht durchsetzen kann, könnte dieser wiederum selber in Schwierigkeiten geraten. Vor einer solchen Negativspirale muss gewarnt werden und der Bundesrat wird dazu einen Mittelweg finden müssen.
Steuererklärungen / Steuerzahlungen
Sämtliche kantonalen Steuerbehörden haben neue Fristen zur Einreichung der Steuererklärung, sowie für das Bezahlen der Steuerschuld bekannt gegeben. Es lohnt sich daher, diese neuen Fristen auf der jeweiligen Internetseite nachzuforschen. Dasselbe gilt auch für viele andere öffentliche Abgaben (z. B. AHV, MWST, Quellensteuer).
Zusammenfassung / Ausblick
Über die wichtigsten weiteren Massnahmen
- Kurzarbeitsentschädigung
- Erwerbsersatz für Selbständige
- Kurzfristiger Corona-Kredit
- Geschäftsmieten
wurde bereits in früheren Newslettern ausführlich berichtet. Es kann im Grundsatz festgehalten werden, dass diese dringenden Massnahmen rege benutzt werden und ihre Wirkung voll entfalten. Denn nur dadurch können gewisse Unternehmen kurzfristig überleben. Wohin die Reise allerdings langfristig gehen wird, lässt sich noch nicht sagen. Diese Optik wird erst zum Vorschein kommen, nachdem sich der erste Staub gelegt hat.