Annahme der Unternehmemssteuerreform III – Was Nun?
Ausgangslage
Am 19. Mai 2019 hat der Souverän mit einem deutlichen Ja die vorgelegte Unternehmenssteuerreform III angenommen. Diese neuen Regelungen werden bereits ab 1. Januar 2020 gelten. Was genau bedeutet dies nun für Schweizer Unternehmen? Wird die Steuerbelastung generell höher oder doch eher tiefer? Und was für Auswirkungen sind für Aktionäre zu erwarten? Vorliegender Artikel versucht auf diese nicht ganz einfachen Fragen einige Antworten zu geben.
Verlierer
Als Verlierer dieses Abstimmungsergebnisses können grundsätzlich alle Schweizer Unternehmen betrachtet werden, welche bisher privilegiert besteuert wurden. Dazu gehören unter anderem Holdinggesellschaften, Unternehmen mit vorwiegend ausländischen Erträgen und Aufwendungen, sowie Domizilgesellschaften ohne aktive unternehmerische Tätigkeit. Durch die Annahme der Steuerreform fallen die bisherigen kantonalen Steuerprivilegien dahin und je nach Standort wird sich langfristig die Gesamtgewinnsteuerbelastung (inkl. Bundessteuer) für die betroffenen Unternehmen von aktuell ca. 9.5% bis max. 11.5% auf neu 12% bis max. 19% erhöhen.
Gewinner
Als Gewinner können nahezu alle lokal tätigen Klein- und Mittelbetriebe betrachtet werden. Denn um eine mögliche Abwanderung der bisher privilegiert besteuerten Unternehmen zu begrenzen, werden die meisten Kantone die allgemeinen Gewinnsteuertarife senken. So wird im Kanton Schwyz die Gesamtgewinnsteuer von heute ca. 14% auf 11.80% (in Höfner Gemeinden) und im Kanton Zürich von heute 21.15% auf neu 18.19% sinken. Wer ein Unternehmen im Kanton Genf hat, wird sogar in den Genuss einer Reduktion von über 10% (24.16% auf neu 13.99%) kommen.
Abgesehen von den tieferen Steuersätzen entsteht zudem Planungssicherheit in der Schweizer Unternehmensbesteuerung. Basierend auf dieser neu gewonnenen Sicherheit können nun langfristige Steuerstrategieplanungen entwickelt werden.
Auswirkungen auf Aktionäre
Nicht nur für die Unternehmen selber, sondern auch auf deren Aktionäre warten einige Änderungen. So z. B. wird einerseits das sogenannte Kapitaleinlageprinzip, sowie auch die Reduktion der Dividendenbesteuerung eingeschränkt. Daher ist generell davon auszugehen, dass Aktionäre höher besteuert werden.
Was heisst dies konkret für mein Unternehmen?
Neben den oben erwähnten allgemeinen Steuertariferhöhungen und -Senkungen kommen neue Steueroptimierungsinstrumente dazu. Dazu gehören unter anderem Patenboxen, ‚Superabzug‘ für Forschungs- und Entwicklungsaufwände oder ein Zinsabzug auf dem überschüssigem Eigenkapital. Diese neuen Instrumente führen dazu, dass keine einheitliche Betrachtung vorgenommen werden kann und daher sind die konkreten Auswirkungen auf jedes einzelne Unternehmen und deren Aktionäre separat zu evaluieren.
Fazit
Sozusagen alle Steuervorlagen haben eines Gemeinsam: sie sind komplex und die Auswirkungen sind nicht eindimensional. Daher ist zu empfehlen, dass sich jedes Unternehmen rechtzeitig damit auseinandersetzt um die aktuelle Unternehmemsstruktur und deren Steuerplanung zu überprüfen. Es ist davon ausgehen, dass die Kantone in den kommenden Monaten weitere Detailumsetzungen und Übergangsregelungen bekannt geben werden. Auch diese sind laufend mit zu verfolgend und mit einzubeziehen.