Steuern sparen bei der Vorsorge und (Früh-)Pensionierung
Vor und während der Pensionierung gibt es diverse Möglichkeiten, die persönliche Vorsorge zu stärken und gleichzeitig die Steuerlast zu reduzieren. Hier finden Sie einige Tipps dazu.
Pensionskasse (PK)
Bei jeder Steuer- und Vorsorgeplanung kommt der PK eine zentrale Bedeutung zu. Denn bei vielen Haushalten stellt das PK-Vermögen den größten Vermögensanteil dar. Daher sollte möglichst frühzeitig die jeweilige PK-Situation geprüft werden (u. a. in Bezug auf freiwillige Einkäufe). Bei Unternehmensinhabern können dazu sogenannte Kaderlösungen eingesetzt werden und auch für Selbständig-Erwerbende gibt es vergleichbare Möglichkeiten. Allfällige Einkäufe sollten bis drei Jahre vor der Pensionierung getätigt werden, wenn das Geld später als Kapital bezogen werden soll. Diese Drei-Jahres-Frist gilt allerdings nicht bei einem Rentenbezug. Des Weiteren bieten die meisten PK Mischformen (z. B. 50% Kapital / 50% Rente) an. Wenn ein Arbeitnehmer vor der Pensionierung die Stelle wechselt, kann dieser sein PK-Geld allenfalls auf zwei Vorsorgelösungen verteilen. Dies hat den Vorteil, dass diese Gelder später gestaffelt bezogen und somit die Steuer-Progressionen gebrochen werden können.
Säule 3a
Auch Einzahlungen in die Säule 3a lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der aktuelle Maximalbetrag für Arbeitnehmer beträgt CHF 6‘768.-. Selbständig-Erwerbende können sogar das Fünffache davon einzahlen. Es ist zu empfehlen, gleich mehrere Säule-3a-Konten zu führen. Denn analog zum PK-Vermögen können die späteren Bezüge gestaffelt vollzogen werden, was wiederum die Steuerprogression bricht. Des Weiteren sollten diese gestaffelten Auszahlungen mit den PK-Auszahlungen koordiniert werden.
Liegenschaft
Wer Liegenschaften besitzt, hat weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung. So lässt sich etwa der Unterhalt von Immobilien, sofern dieser werterhaltend ist, vom steuerbaren Einkommen abziehen. Eine langjährige Sanierung-Planung des Eigenheims kann daher erhebliche Steuerersparnisse mit sich bringen. Dem gilt allerdings entgegen zu halten, dass aktuell politische Bestrebungen im Gange sind, diese Abzugsmöglichleiten zu vermindern.
Unternehmensinhaber
In Bezug auf die Vorsorge und Planung der (Früh-)Pensionierung stehen den Unternehmensinhabern weitergehende Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei geht es unter anderem um die optimale Wahl der Unternehmens-Rechtsform, deren Gesamtstruktur (vor allem bei Nachfolgeplanungen und/oder Geschäftsimmobilien), das Ausnutzen von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten und Vieles mehr.
(Ver-)Erben
Das (Ver-)Erben wird von vielen Steuer- und Finanzberatern oft unterschätzt oder gar nicht angegangen. Die besondere Schwierigkeit darin ist, dass eine optimale Erbplanung meistens nicht komplett selbständig gemacht werden kann, sondern alle Erben (meist Nachkommen) müssen einbezogen werden. Zudem liegt es in der Natur der Sache dieses Thema nicht gerne anzusprechen. Umso mehr aber kann mit einer optimalen Erbplanung die Steuerlast (über eine komplette Familie hinweg gesehen) merklich reduziert werden.