Fachbeiträge 2020
Aktuell und informativ.
Schon längst hat die Corona-Krise unser Alltageleben mit voller Wucht erfasst. In Bezug auf die Wirtschaft hat der Bundesrat ebenfalls diverse Sofortmassnahmen eingeleitet. Es stellt sich somit die Frage, was für Möglichkeiten und Handlungsfelder jedes einzelne Unternehmen hat.
Am Freitag den 20. März hat der Bundesrat weitere einschneidende Massnahmen gegen die Corona-Krise bekannt gegeben. Darunter sind auch neue Möglichkeiten und Handlungsfelder für KMUs geschaffen worden, um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern.
(Stand 28. März 2020)
Die Schweiz befindet sich in der dritten Woche des staatlich verordneten Lockdowns. Nach wie vor überschlagen sich die Ereignisse und nahezu täglich werden neue Hilfsprogramme für KMUs geschnürt.
(Stand 6. April 2020)
Eine neue Welt ist am Entstehen
Nachdem die Schweiz Mitte März von einer regelrechten Corona-Schockwelle erfasst wurde, ist in der Zwischenzeit eine neue Art von Normalität eingekehrt. Diese neue Welt erfasst zu gleichen Teilen die gesamte Gesellschaft, sowie Politik und Wirtschaft. Für jedes KMU heisst es daher, sich bereits jetzt auf diese neue Welt vorzubereiten.
(Stand 11. April 2020)
Allgemeine Entwicklung
Erstmals seit Beginn der Corona-Krise hat der Bundesrat erste Lockerungen des Lockdowns in Aussicht gestellt. Diese Lockerungen sollen ab dem 26. April schrittweise eingeführt werden, allerdings werden noch viele weitere Wochen vergehen bis zu einer Art Normalität.
(Stand 20. April 2020)
Allgemein
Am Donnerstag den 16. April hat der Bundesrat wie erwartet erste Lockerungen des Lockdowns bekannt gegeben. So können unter anderem Coiffeure oder Gartengeschäfte ab dem 27. April wieder öffnen und auch die Schulen sollen ab 11. Mai wieder durchgehend auftun. Trotz dieser guten Nachricht gibt es nach wie vor nahezu täglich neue Notbestimmungen für KMUs.
(Stand 21. November 2020)
Ausgangslage
Nachdem im Spätsommer dieses Jahres die allgemeine Corona-Lage sich zu entspannen schien, sind die Zahl der Neuansteckungen seit ca. Mitte Oktober wieder deutlich angestiegen. Nahezu analog dazu haben sich die diversen finanziellen Hilfspakete für betroffene Unternehmen und deren Arbeitnehmer entwickelt. Aufgrund dieser zweiten Corona-Welle tritt per 1. Dezember 2020 eine neue Härtefallregelung in Kraft.
(Stand 27. April 2020)
Allgemein
Trotz weitreichenden finanziellen Unterstützungsmassnahmen des Bundes muss leider davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Unternehmen in den folgenden Monaten in existentielle Nöte kommen werden. Daher hat der Bundesrat im Notrecht neue Bestimmungen einer "COVID-19-Stundung" per sofort in Kraft gesetzt.
(Stand 14. April 2020)
Allgemein
Seit dem Corona-Lockdown vom 16. März hat sich in der Schweiz die Kurzarbeitsentschädigung als das wichtigste Instrument herausgestellt. Die Grundidee der KAE ist, dass bei scharfen, aber relativ kurzen Einbrüchen aufgrund eines externen Schocks vorübergehende Arbeitsausfälle entschädigt werden. Dabei wird 80% des Lohnausfalls von der jeweiligen kantonalen AHV Ausgleichkasse bezahlt. Gemäss aktuellen Umfragen haben bereits 43% der KMUs Kurzarbeit beantragt und weitere 8% planen dies noch. Unter dieser Vielzahl von Gesuchen befinden sich vermehrt negative Bescheide der kantonalen AHV-Ausgleichskassen.