Dienstleistungen
Was wir Ihnen bieten können.

Haben Sie eine Geschäftsidee und wollen diese im Rahmen eines Startup-Unternehmens umsetzen? Sind Sie bereits Unternehmer und sind auf der Suche nach einer professionellen treuhänderischen Führung?
Suchen Sie Unterstützung bei Ihrer Steuererklärung und/oder benötigen Sie eine Steuer-Beratung? Befinden Sie sich in einer besonderen Situation (u. a. Pensionierung, Erbschaft, Eheschliessung, Testament) und möchten sich professionell beraten lassen?
Beabsichtigen Sie, aus dem Ausland heraus eine geschäftliche Tätigkeit in der Schweiz aufzubauen? Sind Sie vor kurzem in die Schweiz gezogen oder planen dies zu tun?
Wie in vielen alltäglichen Bereichen nimmt auch in der Treuhand-Branche die Digitalisierung eine immer wichtigere Stellung ein. Daher arbeitet die TREUFiN Reuter AG aktiv mit diversen online-basierten Buchhaltungsplattformen und -Applikationen zusammen um den Kunden mit einem optimalen und laufend aktualisierten Service zu bedienen. Damit lassen sich diverse Aufgaben vom Treuhänder auf den Kunden selber übertragen, was einerseits die Kosten reduziert, und andererseits auch den laufenden Informations-Fluss verbessert. Lassen Sie sich aktuell beraten von uns.
(Stand 21. November 2020)
Ausgangslage
Nachdem im Spätsommer dieses Jahres die allgemeine Corona-Lage sich zu entspannen schien, sind die Zahl der Neuansteckungen seit ca. Mitte Oktober wieder deutlich angestiegen. Nahezu analog dazu haben sich die diversen finanziellen Hilfspakete für betroffene Unternehmen und deren Arbeitnehmer entwickelt. Aufgrund dieser zweiten Corona-Welle tritt per 1. Dezember 2020 eine neue Härtefallregelung in Kraft.
(Stand 27. April 2020)
Allgemein
Trotz weitreichenden finanziellen Unterstützungsmassnahmen des Bundes muss leider davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Unternehmen in den folgenden Monaten in existentielle Nöte kommen werden. Daher hat der Bundesrat im Notrecht neue Bestimmungen einer "COVID-19-Stundung" per sofort in Kraft gesetzt.
(Stand 20. April 2020)
Allgemein
Am Donnerstag den 16. April hat der Bundesrat wie erwartet erste Lockerungen des Lockdowns bekannt gegeben. So können unter anderem Coiffeure oder Gartengeschäfte ab dem 27. April wieder öffnen und auch die Schulen sollen ab 11. Mai wieder durchgehend auftun. Trotz dieser guten Nachricht gibt es nach wie vor nahezu täglich neue Notbestimmungen für KMUs.